Grundsteuer C
Unbebaute Baugrundstücke, die seit mindestens 20 -25 Jahren nicht bebaut sind, müssen höher besteuert werden. Damit kann der ein oder andere Bauplatzbesitzer dazu bewegt werden, den Bauplatz zu verkaufen und dadurch zu verhindern, dass weiteres wertvolles Ackerland versiegelt werden muss.
Durch die Einführung der Grundsteuer C können viele Grundstückseigentümer dazu bewogen werden, ihre seit rund 20 Jahren unbebauten Baugrundstücke doch zu verkaufen, da das Grundvermögen dann nicht mehr finanziell reizvoll ist. Dadurch kann u.a erreicht werden, dass der weitere Flächenverbrauch in Bayern eingedämmt wird.
Ich möchte: Seit mind. 20 Jahren unbebaute Grundstücke höher besteuern
Grundsteuer C einführen für unbebaute Baugrundstücke
Wer seine Baugrundstücke 20 Jahre nicht bebaut hat, sollte m.E. die Grundsteuer C bezahlen. Die Grundsteuer C verbleibt bei den Kommunen und trägt dazu bei, dass dort hohe Einnahmen erzielt werden. Die höhere Besteuerung veranlassst evtl. den ein oder anderen Eigentümer eines Baugrundstückes den Bauplatz an Bauwillige zu verkaufen. Damit kann der weitere Flächenverbrauch durch die weitere Ausweisung neuer Baugebiete am besten eingegedämmt werden.
So legen z.B. die Gemeinden in einem Baugebiet üblicherweise 50% der Erschließungskosten für die Wasserleitung auf die künftige oder im Bebauungsplan festegesetzte Geschossfläche (GFZ) um, so dass zunächst nur 50% vom Grundstückseigentümer entrichtet werden müssen. Wenn nun das Baugrundstück nicht zeitnah bebaut wird, zahlen alle anderen Hausbesitzer des Abrechnungsgebietes diesen 50%-Teil mit, da ja kein Wasser verbraucht wird. Das kann nicht gerecht sein, oder?